AGB

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Pikster einschließlich Pflichtinformationen

1.   Geltungsbereich

1.1   Diese Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten nur ge­genüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber ju­ristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunden“). Sie gelten für alle über unseren Online-Shop „Pikster“ (nachfolgend „Online-Shop“) zwischen uns und dem Kunden (nachfolgend beide auch „Parteien“) abgeschlossenen Verträge, auch wenn sie später nicht mehr erwähnt wer­den.

1.2   Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allge­meinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Allgemeine Ge­schäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schrift­lich zugestimmt oder sie sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten daher auch dann, wenn wir eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis von dessen entgegenstehenden, zu­sätzlichen oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen vorbehaltlos ausführen.

1.3  Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen ein Schriftformerfordernis vorgesehen ist, genügen für die Wahrung des Schriftformerfordernisses neben Briefen auch elektronische Dokumente, elektronische Nachrichten und Telefaxe.

 

2.   Registrierung und Vertragsschluss

2.1  Der Bestellprozess in unserem Online-Shop kann erst nach Registrierung des Kunden und Anlage eines Kundenkontos eingeleitet werden. Eine Registrierung ist nur als Unternehmer in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und für juristische Personen des öffentlichen Rechts möglich oder durch Vertretungsberechtigte der Vorgenannten. Diese Voraussetzungen werden bei der Registrierung geprüft. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung und Zulassung zum Bestellprozess. Im Falle einer Registrierung ist das jeweils registrierte Unternehmen zur Nutzung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen und Kennwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der registrierte Kunde uns hierüber unverzüglich informieren. Sobald wir Kenntnis von der unberechtigten Nutzung erlangen, sind wir berechtigt, den Zugang zu sperren.

2.2  Der Kunde kann die innerhalb des Online-Shops dargestellte Ware auswählen und in den „Warenkorb“ legen. Eine Bestellung wird seitens des Kunden verbindlich ausgelöst, wenn der Kunde am Ende des Bestellprozesses im Bereich „Warenkorb“ das elektronische Bedienfeld (Button) „jetzt kaufen“ anklickt. Vor dem Klick auf den Button „jetzt kaufen“ können die zuvor eingegebenen Daten und der Inhalt des Warenkorbs jederzeit geändert oder der Bestellvorgang durch Verlassen des Online-Shops abgebrochen werden. Mit einer Bestellung unterbreitet der Kunde uns ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags.

2.3  Der Kunde erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine Bestelleingangsbestätigung. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.

2.4  Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware in dem Online-Shop sind nur annähernd maß­gebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich be­zeichnet sind. Angaben zum Hersteller sind ebenfalls unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine Vereinbarung oder Ga­rantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schrift­lich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Kunden hinsichtlich der Ware oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. Für die farbliche Überein­stimmung bei zusammengehörenden Einrichtungsgegen­ständen haften wir ebenfalls nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

2.5  Soweit der Kunde und wir eine Beschaffenheit (insbesondere Art, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität), einen bestimmten Verwendungszweck, bestimmtes Zubehör oder bestimmte Anleitungen vereinbart haben, sind ausschließlich diese Beschaffenheit, die Eignung für diesen Verwendungszweck, dieses Zubehör und diese Anleitungen geschuldet. Insoweit kommt es insbesondere nicht auf die gewöhnliche Verwendung der Ware oder die Beschaffenheit der Ware, das Zubehör oder die Anleitungen an, die der Kunde ohne weitere Vereinbarung erwarten kann. Dies gilt nicht, soweit am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (Endkunde ist ein Verbraucher) stattfindet.

2.6  Wir behalten uns an sämtlichen Angaben, Abbildungen und Informationen im Online-Shop alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht wer­den. Der Kunde gibt sämtliche überlassenen Unterlagen auf unser Verlangen unverzüglich an uns heraus oder löscht sie (sofern die Unterlagen in einem digitalen Format überlassen wurden), wenn sie im ord­nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Un­terlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle.

2.7  Die Darstellung der Ware in unserem Online-Shop stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog und die Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.

2.8   Der Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden zustande oder indem wir die Ware an den Kunden ausliefern. Im Falle der Auslieferung der Ware kommt der Vertrag zustande, sobald wir die bestellte Ware an den Kunden übergeben.

2.9   Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass seine von ihm bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

2.10 Eine Speicherung des Vertragstextes durch uns erfolgt nicht.

 

3.   Lieferung, Verpackung und Versicherung

3.1    Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auf­tragsbestätigung maßgebend. Soweit die Auftragsbestätigung offen­sichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für uns nicht verbindlich. Änderungen des Lieferum­fangs durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Konstruktions- und Form­änderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit es sich um branchenübliche Abweichungen handelt oder soweit die Abweichungen innerhalb der DIN-Toleranzen liegen oder soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Kunden zu­mutbar sind.

3.2    Vorablieferung und die Lieferung in Teilen ist zulässig, es sei denn, die Vorablieferung oder die Lieferung in Teilen ist dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen nicht zumutbar.

3.3    Die Lieferung von Waren erfolgt nur an eine Lieferanschrift innerhalb Deutschlands mit Ausnahme der deutschen Häfen und der deutschen Inseln. Lieferungen in andere Länder sind nicht möglich.

3.4    Sofern die Anlieferung an einer vom Kunden angegebe­nen Anschrift vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung bis an die mit dem Transportfahrzeug mit zumutbarem Aufwand nächsterreichbare Stelle. Insbesondere das Abladen der Ware an der vom Kunden angegebenen Lieferanschrift gehört nicht zu unserem Lieferumfang. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für das Abladen der Ware gegebenenfalls Gerätschaften und eigene Mitarbeiter benötigt. Ziffer 4.2. und Ziffer 6.1. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen bleiben unberührt. Wir bieten ausschließlich die Lieferung der Ware im Versandweg an, Selbstabholung der Ware ist ausgeschlossen.

3.5    Die Ware wird branchenüblich verpackt ausgeliefert.

3.6     Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf rechtzeitig vorher schriftlich geäußerten ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden, sofern das beauftragte Transportunternehmen eine Warentransportversicherung anbietet.

 

4    Lieferzeit

4.1  Verbindliche Lieferfristen und Liefertermine bedürfen stets einer schriftlichen Vereinbarung. 

4.2  Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben, der Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Im Falle eines Liefertermins verschiebt sich der Liefertermin in angemessener Weise, wenn der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen nicht rechtzeitig beibringt, Freigaben nicht rechtzeitig erteilt, nicht alle technischen Fragen rechtzeitig vollständig geklärt sind oder die vereinbarte Anzahlung oder im Falle eines Auslandsgeschäfts die gesamte Zahlung nicht vollständig bei uns eingeht. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Pflichten des Kunden voraus.

4.3  Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zu deren Ablauf unser Lager, bei Stre­ckengeschäften das Lieferwerk zum Zweck der Versendung an den Kunden verlässt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen, ins­besondere rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelie­ferung zu vertreten. Im Falle nicht ordnungsgemäßer Selbst­belieferung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich, wenn wir von un­serem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.

4.4  Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde nach fruchtlo­sem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er uns nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Ver­trag berechtigt.

 

5.    Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

5.1  Die angegebenen Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager, bei Streckengeschäften ab Lieferwerk, und beinhalten keine Transport- oder Verpackungskosten, Kos­ten für Transportmittel oder Verpackungen, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die inso­weit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpa­ckung und Transport der Ware, werden gesondert im Warenkorb ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen ebenfalls nicht eingeschlossen, sie wird im Warenkorb und in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

5.2  Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise verein­bart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt be­stimmt ist, der mindestens vier Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von uns berechnet. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Kunde berech­tigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf unser Verlangen wird der Kunde unverzüglich erklären, ob er von seinem Rücktritts­recht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Liefe­rung aufgrund von Teuerungszuschlägen der Hersteller Preiserhöhungen eintreten, sind wir ohne Rücksicht auf An­gebot oder Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis ent­sprechend anzupassen.

5.3  Für Bestellungen stehen dem Kunden die im Bestellvorgang genannten Zahlarten zur Verfügung. Der Preis und die zusätzlich anfallenden Kosten (Versandkosten etc.) werden sofort mit Vertragsschluss fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir endgültig über den Kaufpreis verfügen können.

5.4  Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu ver­weigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zah­lungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Wir sind dann - unbeschadet weitergehender Rechte - be­rechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung für den Zahlungs­anspruch und für alle anderen Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung des Vertrags und aller anderen bestehenden Verträge zu verweigern. Wir sind au­ßerdem berechtigt, geleistete Zahlungen des Kunden mit Forderungen, bei denen er sich in Verzug befindet, zu ver­rechnen.

 

6.    Gefahrübergang

6.1  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Stre­ckengeschäften das Lieferwerk, verlässt, spätestens, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.  Satz 1 gilt auch, wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder wir weitere Leistungen, etwa die Trans­portkosten (z.B. „Lieferung frei Baustelle“) übernommen haben.

6.2  Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so können wir den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Nicht-Annahme der Ware nicht zu vertreten, sowie Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Insbe­sondere sind wir berechtigt, die Ware während des Annah­meverzugs auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für die Einlagerung der Ware werden auf 0,5% des Net­to-Rechnungswerts pro angefangene Kalenderwoche pau­schaliert. Weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt. Der Kunde ist zu dem Nachweis berechtigt, dass uns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, es sei denn, der Kunde hat diese Verletzung nicht zu vertre­ten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen oder den Kunden mit einer angemessen verlängerten Frist mit ordnungsgemäßer Ware zu beliefern.

6.3  Angelieferte Ware mit unerheblichen Mängeln ist vom Kunden unbeschadet etwaiger Mängelansprüche entgegen­zunehmen.

 

7.    Rücknahme mangelfrei gelieferter Ware

7.1   Der Kunde ist berechtigt von uns mangelfrei und pflichtgemäß gelieferte, unbenutzte und in einwandfreiem Zustand befindliche Ware in Originalverpackung mit ausreichender Transportverpackung unter den nachfolgend festgelegten Bedingungen zurückzugeben. Die Frist zur Rückgabe beträgt 14 Tage ab dem Tag der Inbesitznahme durch den Kunden oder seinem Empfangsbevollmächtigten. Um sein Rückgaberecht auszuüben, hat der Kunde uns mittels eindeutiger Erklärung über seinen Entschluss, die jeweilige Rückgabe zu tätigen, zu informieren.

7.2  Badmöbel, Spiegelschränke, Bade- und Duschwannen, Duschabtrennungen und Flüssigkeiten sind von der Rückgabe nach Ziffer 7.1 Satz 1 ausgeschlossen. Im Fall von Bestellware, also Artikel, die keine Lagerartikel sind, stellen wir dem Kunden bei Warenrückgabe gemäß Ziffer 7.1 Satz 1 eine Rückabwicklungsgebühr in Höhe von 50% des Nettowarenwertes in Rechnung, mindestens 20 Euro ohne Mehrwertsteuer. Voraussetzung für das Rückgaberecht nach Ziffer 7.1 Satz 1 bezüglich Bestellware ist die Rücknahme der Ware durch unseren Zulieferer. Bestellware ist mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Werktagen im Online-Shop gekennzeichnet.

7.3  Im Fall der Rückgabe von Paketware nach Ziffer 7.1 Satz 1 erstellen wir dem Kunden einen Retourenschein/ ein Retouren Label für den kostenfreien Rückversand der Ware und senden ihm diesen per E-Mail zu. Im Fall der Rückgabe von Speditionsware nach Ziffer 7.1 Satz 1 organisieren wir nach Abstimmung mit dem Kunden die Abholung der Ware durch eine Spedition. Die Kosten des Speditions-Rücktransportes sind vom Kunden zu tragen. Sollte die Ware zu dem vereinbarten Abholtermin nicht versandfertig bereitstehen, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die gescheiterte Abholung zu übernehmen. Nachfolgend werden wir uns erneut mit dem Kunden zur Abstimmung eines weiteren Abholtermins in Verbindung setzen.

7.4  Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder von Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wur­de, nach Ziffer 7.1 Satz 1 ist ausgeschlossen.

7.5  Etwaige Mängelansprüche des Kunden, vergleiche Ziffer 8, bleiben von Ziffer 7 unberührt.

 

8.    Mängelansprüche

8.1  Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung überprüft, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung oder Probebenutzung, und uns offene Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung der Ware, auf jeden Fall aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau der Ware, schriftlich mitgeteilt und beschrie­ben hat, vorzugsweise durch die Übermittlung von Fotos. Verborgene Mängel müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt und beschrieben werden, ebenfalls vorzugsweise durch die Übermittlung von Fotos. Der Kunde muss außerdem die Vorgaben, Hinwei­se, Richtlinien und Bedingungen in den technischen Hinwei­sen, Montage-, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und sonstigen Unterlagen zu der einzelnen Ware einhalten, ins­besondere Wartungen ordnungsgemäß durchführen und nachweisen und empfohlene Komponenten verwenden. Mängelansprüche für infolge der Verletzung dieser Pflichten entstandene Mängel sind ausgeschlossen.

8.2  Bei Mängeln der Ware sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Ersetzte Teile wer­den unser Eigentum und werden auf Verlangen des Kunden auf unsere Kosten zurückgenommen. Weiter­gehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

8.3  Beseitigt der Kunde den Mangel ohne dringenden Grund selbst, ohne uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, verliert er insoweit seine Mängelrechte, es sei denn die Fristsetzung war entbehrlich.

8.4  Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden ist ausge­schlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Lei­stung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung un­möglich ist, von uns zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn wir den Mangel nicht zu vertreten haben und wenn der Kunde statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat.

8.5  Für Mängel infolge unsachgemäßer Behandlung, Mon­tage, Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäß ausge­führter Änderungen oder Reparaturen der Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen keine Mängelansprüche. Das­selbe gilt für Mängel, die dem Kunden ansonsten zuzurech­nen oder die auf eine andere technische Ursache als der ursprüngliche Mangel zurückzuführen sind.

8.6  Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlos­sen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

8.7  Wir übernehmen keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Ein­zelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

8.8  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr, es sei denn, am Ende der Lieferkette findet ein Verbrauchsgüterkauf statt (Endkunde ist ein Verbraucher). Sofern die mangelhafte Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für unsere unbeschränkte Haftung für Schä­den aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Produzentenhaftung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit wir ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Für diese unbeschränkte Haftung gilt die gesetzliche Verjährung.

8.10 Die gesetzliche Verjährungsfrist bei Rückgriffsansprüchen des Kunden gegen uns wegen eines Mangels an einer weiterverkauften Ware (Lieferantenregress, § 445b Absatz 2 BGB) bleibt unberührt. Die Verjährung dieser Rückgriffsansprüche tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware dem Kunden geliefert haben. Dies gilt nicht, soweit am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (Endkunde ist ein Verbraucher) stattfindet.

 

9.      Haftung

9.1  Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haf­ten wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit wir ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, so­fern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verlet­zung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet wer­den muss. Die zwingende Produzentenhaftung und die zwin­gende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9.2  Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder be­schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unse­rer Organe, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10.    Produkthaftung

10.1   Der Kunde wird die Ware nicht verändern, insbesonde­re wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei un­sachgemäßem Gebrauch der Ware nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde hat die Veränderung der Ware nicht zu vertreten.

10.2   Werden wir aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die wir für erforderlich und zweckmäßig halten und uns hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermitt­lung der erforderlichen Kundendaten.

10.3   Der Kunde wird uns unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Ware und mögli­che Produktfehler schriftlich informieren, nach Möglichkeit unter Übermittlung von Fotos.

 

11.    Höhere Gewalt

11.1   Sofern wir durch höhere Gewalt an der Erfüllung unse­rer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Ware, gehindert werden, werden wir für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Kunden zum Schadenser­satz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern uns die Erfül­lung unserer Pflichten durch unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeits­kampf, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Energie, Lieferhin­dernisse bei einem Vorlieferanten oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorüberge­hend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Vorlieferanten eintreten. Dies gilt auch, wenn wir bereits im Verzug sind. Soweit wir von der Lieferpflicht frei werden, gewähren wir etwa erbrach­te Vorleistungen des Kunden zurück.

11.2   Wir sind berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hin­dernis mehr als vier Monate andauert und wir an der Erfül­lung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr haben. Auf Verlangen des Kunden werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Ware innerhalb einer angemes­senen Frist liefern werden.

 

12.    Eigentumsvorbehalt

12.1   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezah­lung des Kaufpreises (einschließlich der gesetzlichen Um­satzsteuer und der weiteren Kosten) und sämtlicher Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist ver­pflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

12.2   Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt ste­henden Ware ist dem Kunden nur im Rahmen des ordentli­chen Geschäftsgangs gestattet. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über unsere Eigentums­rechte zu informieren und an unseren Maßnahmen zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit­zuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die ge­richtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

12.3   Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigen­tumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zah­lungen nur an uns zu leisten. Der Kunde ist widerruflich er­mächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzufüh­ren. Wir können die Einziehungsermächtigung des Kunden sowie die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insol­venzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden vom Kunden beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an uns abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.

12.4   Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, den Drittschuldner unverzüglich von der Abtretung zu unterrich­ten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.

12.5   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbeson­dere bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von dem Vertrag und allen anderen Verträgen zurückzutreten und alle Zahlun­gen fällig zu stellen. Der Kunde hat uns oder unseren Beauf­tragten unverzüglich Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und sie entweder herauszugeben oder auf Verlangen an uns zurückzusenden. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankün­digung können wir die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.

12.6  Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentums­vorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbei­tung oder Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit an­deren, uns nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt wird, dass wir unser Volleigentum verlieren. Der Kunde verwahrt die neuen Sachen für uns. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermi­schung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Be­stimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.

12.7  Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der rea­lisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungs­wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und von dem Nominalwert der Forderungen auszugehen. Die Aus­wahl der freizugebenden Gegenstände obliegt im Einzelnen uns.

 

13.    Geheimhaltung

13.1  Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugäng­lich werdenden Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Vertragsschluss geheim zu halten, durch geeignete Maßnahmen zu schützen und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung oder gesetzlich geboten, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben, zu nutzen oder zu verwerten. Insbesondere stellen die Parteien sicher, dass die Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei nur solchen Arbeitnehmern und sonstigen Mitarbeitern und nur in dem Umfang zugänglich werden, soweit dies für die Geschäftsbeziehung geboten ist. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch Gegenstände, die Geschäftsgeheimnisse verkörpern. Insbesondere ist es der empfangenden Partei untersagt, durch Reverse Engineering einer Ware oder eines Gegenstands die darin verkörperten Geschäftsgeheimnisse zu erlangen. Geschäftsgeheimnisse sind alle Informationen, die als vertraulich oder geheim bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, insbesondere technische Informationen (z.B. Zeichnungen, Produkt- und Entwicklungsbeschreibungen, Methoden, Verfahren, Formeln, Techniken sowie Erfindungen) und kaufmännische Informationen (z.B. Preis- und Finanzdaten sowie Bezugsquellen). Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Geschäftsgeheimnisse der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei.

13.2  Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Ab­reden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern, sonstigen Mitarbeitern und Dritten, denen die Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei nach Ziffer 13.1. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugänglich werden, sicherstel­len, dass auch diese bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Vertragsschluss zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet werden.

 

14.    Datenschutz

14.1  Die Parteien sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Ausführung des Vertrags zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

14.2   Die Parteien verarbeiten die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und werden diese durch Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) schützen, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind. Die Parteien sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen, sobald deren Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.

14.3   Sollte eine Partei im Rahmen der Vertragsdurchführung für die andere Partei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die Parteien hierüber eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen.

 

15.    Schlussbestimmungen

15.1   Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kun­den auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zu­stimmung möglich.

15.2   Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15.3   Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.4   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Ge­richtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.

15.5   Erfüllungsort für die Lieferungen ist der jeweilige Ver­sandort der Ware. Erfüllungsort für die übrigen Leistungen von uns und sämtliche Leistungen des Kunden ist unser Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist oder unsere Nacherfüllungspflichten betroffen sind.

15.6  Die Vertragssprache ist deutsch.

15.7  Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungs­bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurch­führbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allge­meinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne he­rein bedacht hätten.

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